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Valutaklausel

Die Valutaklausel, auch Währungsklausel genannt, ist eine bestimmte Form der Wertsicherungsklauseln (auch Preisklauseln bezeichnet). Es meint eine vertragliche Vereinbarung, in der eine Schuld durch Bindung an die Bezugsgröße „Wechselkurs einer ausländischen Währung“ wertbeständig gemacht und einer Inflation (Geldentwertung) entzogen werden soll.

Bei der Vereinbarung einer solchen Valutaklausel wird also eine Geldschuld beispielsweise bei einem Handelsgeschäft durch die Bindung des Kaufpreises an eine fremde Währung beständig gemacht. Das Risiko von Währungsschwankungen wird dadurch vermindert.

Differenziert werden bei der Valutaklausel die folgenden zwei Varianten:

1. Unechte Valutaklausel
Bei dieser Valutaklausel liegt zwar eine Geldschuld in ausländischer Währung vor (Valutaschuld), gezahlt wird aber in der inländischen Währung. Demnach ist die Schuld nur an den Devisenkurs gebunden und nicht an den Bestand der Währung selbst.

2. Echte Valutaklausel
Bei dieser Klausel liegt eine Geldschuld in ausländischer Währung vor und wird in dieser letztlich auch geleistet.

Mit Hilfe der Vereinbarung einer Valutaklausel wird gleichzeitig also auch das Verhältnis der inländischen Währung zur entsprechend zu Grunde gelegten ausländischen Währung vereinbart.

Da es sich bei der Valutaklausel um eine Wertsicherungsklausel handelt, unterliegt sie auch den Regelungen des Preisklauselgesetz (PrKG). Demnach besteht ein grundsätzliches Preisklauselverbot, wenn die Bezugsgröße nicht unmittelbar mit den vereinbarten Gütern oder Leistungen vergleichbar ist.

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