Usance

Der Begriff „Usance“ (teilweise auch Usanz geschrieben) stammt aus dem Französischen und kann mit „Brauch“ oder „Handelsbrauch“ übersetzt werden. Damit meint man eine Vereinbarung zwischen Geschäftsleuten, die die grundsätzlichen Vertragsbedingungen noch ergänzt. Es gilt für einen Handelsbrauch an einem bestimmten Handelsplatz.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Usancen müssen vor Allem immer dann beachtet werden, wenn an einem Handelsplatz oder in einer Sparte bzw. in speziellen Märkten keinerlei gesetzlichen Regelungen bzw. nur unzureichende, nicht eindeutige gesetzliche Regelungen bestehen.

In der Finanzwelt beispielsweise findet man Usancen besonders häufig auf den Offshore-Finanzplätzen, bei denen eine nicht eindeutige Rechtslage vorliegt.

 
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