Unregelmäßigkeiten-Meldepflicht
Unregelmäßigkeiten-Meldepflicht bedeutet soviel, dass in Deutschland die einzelnen Versicherer die entsprechenden Unregelmäßigkeiten ihrer Versicherungsvermittler und der entsprechenden Innendienstmitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unbedingt zu melden haben.
Es gibt eine Liste in Deutschland, in denen Unregelmäßigkeiten aufgelistet sind, die meldepflichtig sind. Dazu gehören unter Anderem die zu meldenden Tatbestände wie
- Diebstahl,
- Untreue,
- Betrug,
- Unterschlagung von ganz speziellen Inkasso-Geldern
usw. In den letzten Jahren zeichnet sich auch der Tatbestand von ganz besonderen Computermanipulationen ab, bei denen es sich insbesondere und vor Allem um die Umleitung von Geld auf speziell ausgerichtete Konten des Versicherungsvermittlers handelt.
Weiterhin sind alle Arten von Provisionserschleichungen wie zum Beispiel
- das Fälschen von Anträgen oder aber
- die Auftragsannahme nach bewusster Fehlinformation des Versicherungsnehmers
als eine Unregelmäßigkeiten-Meldepflicht anzusehen. Schon ein Verdachtsfall in einem der oben angeführten Beispiele für bestimmte Unregelmäßigkeiten sollte in jedem Fall der damit verbundenen Meldepflicht unterliegen. In diesen Fällen ist zu beachten, das Ergebnis von bestimmten Ermittlungen in einem der genannten Fälle oder aber auch die Schadenshöhen gar nicht erst abzuwarten. Weiterhin ist noch anzumerken, dass bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen in keinem Fall eine Abhängigkeit entstehen soll und ein wirtschaftlicher Vorteil entstehen darf. Alles dies ist eine Unregelmäßigkeit und somit meldepflichtig.