Unisextarif

Ein Unisextarif ist ein Versicherungstarif, welcher das entsprechende Geschlecht des Versicherungsnehmers nicht als Kriterium der Versicherung ansieht und auch nicht verwendet, d.h. Männer und Frauen werden gleichgestellt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei den sogenannten Unisextarifen sind alle Leistungen, die die Versicherungsnehmer im speziellen Fall erhalten würden, gleich anzurechnen. Es besteht also kein Unterschied bei den zu zahlenden Leistungen mehr, d.h. man erhält einen gleichen Leistungsausgleich für einen gleich entrichteten Versicherungsbeitrag.

Seit dem 01. Januar 2006 ist es rechtlich vorgeschrieben, dass förderfähige Rentenversicherungen (z.B. Riester-Rente) auf Unisextarifen basieren müssen.

 
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