Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist eine finanzielle Absicherung des Versicherungsnehmers und der Angehörigen in Folge eines Unfalles. Unter einem Unfall wiederum versteht man die äußere Einwirkung auf den Körper einer Person mit gesundheitlichen Folgen. Dabei differenziert man die gesetzliche Unfallversicherung nach dem siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) sowie die private Unfallversicherung).

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

A) Gesetzliche Unfallversicherung
Sie ist eine Säule des deutschen Sozialversicherungssystems. Folgende Personenkreise gehören unter Anderem zu den Pflichtversicherten der gesetzlichen Unfallversicherung:

•    abhängig Beschäftigte
•    Schüler
•    Studenten
•    Kinder
•    ehrenamtlich Tätige
etc.

Während der Versicherte keine Beitragsleistungen zu entrichten hat, haben Arbeitgeber bzw. die entsprechenden Gebietskörperschaften die Beiträge zur Versicherung hundertprozentig zu übernehmen. Weder die Berufsgenossenschaften noch die Unfallkassen (beides Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen) dürfen aus den Beitragszahlungen irgendeinen Gewinn ziehen.

Zu den Versicherungsfällen, bei denen die Gesetzliche Unfallversicherung greift, gehören unter Anderem die folgenden:

1. Wegeunfall
•    bei Unfällen auf dem Weg zur und von der Arbeit
•    auch Umwege mitversichert, sofern diese nötig sein beispielsweise durch …
… Unterbringung der Kinder
… Fahrgemeinschaft
… Umleitungen
… schnellerer Weg zur Arbeit über längere Strecke

2. Arbeitsunfall
•    gegen Unfälle und Berufskrankheiten auf Arbeit sowie auf Dienst- und Arbeitswegen
•    auch Nebentätigkeiten in Verbindung mit der Arbeit wie …
… Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung, Erneuerung Arbeitsgeräte
…Teilnahme am Betriebssport
… Betriebsausflüge und -feiern

3. Berufskrankheit
•    gegen Krankheiten auf Grund der Arbeit
•    Voraussetzungen hierfür sind …
… Auflistung der Krankheit in der Berufskrankheiten-Verordnung
… nach medizinischer Erkenntnis durch den Beruf ausgelöst

Leistungen, die die Gesetzliche Unfallversicherung unter Anderem bringt, sind:
•    Heilbehandlungskosten
•    Rehabilitationsmaßnahmen
•    Verletztengeld
•    Leistungen zur sozialen Rehabilitation
•    Pflegegeld
•    Sterbegeld
•    Hinterbliebenenrente
u.s.w.

B) Private Unfallversicherung
Ein solcher versicherungsvertrag wird seitens der Interessenten in Eigenregie abgeschlossen und von weitgehend jeglichen Versicherungsgesellschaften angeboten. Sie dient üblicherweise als Ergänzung zur Gesetzlichen Unfallversicherung, wobei die Versicherungsleistungen sowie die Beitragszahlungen (z.B. entsprechend der Berufs(Risiko)gruppe) von Versicherer zu Versicherer variieren.

 
  • WhatsApp