Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung dient der finanziellen Absicherung der Folgen eines Unfalles, d.h. einer äußeren Einwirkung auf den Körper einer Person mit gesundheitlichen Folgen. Zu unterscheiden sind hierbei die gesetzliche und die private Unfallversicherung.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII). Desweiteren gelten

- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Gefahrstoffverordnung
etc.

Diese Form bildet eine Säule der Sozialversicherungen des Staates, in der die folgenden Personengruppen pflichtversichert sind:

- alle abhängig Beschäftigten
- Schüler
- Studenten
- Kinder
- ehrenamtlich Tätige
etc.

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen unter anderem:

- Arbeitgeber
- jeweilige Gebietskörperschaften

Zu 100 Prozent, das heißt, der Versicherte hat keine Leistung zu erbringen.

Dabei dürfen den Unfallversicherungsträgern wie die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse keine Gewinne entstehen.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei

1) Wegeunfall (Versicherung gegen Unfälle auf den Weg zur und von der Arbeit)
-> auch Umwege versichert, wenn nötig durch beispeisweise
- Unterbringung der Kinder während der Arbeitszeit
- Fahrgemeinschaft
- Umleitungen

2) Arbeitsunfall (Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten auf Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen)
-> auch Nebentätigkeiten, die in Verbindung mit der Arbeit stehen, sind versichert
- Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung von Arbeitsgeräten
- auf einem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weg zu oder von dem Ort der Tätigkeit
- Teilnahme am Betriebssport
- Betriebsausflüge und -feiern

3) Berufskrankheit (Versicherung gegen Krankheiten auf Grund der Arbeit)
-> Voraussetzungen für eine Berufskrankheit sind
- Auflistung in der Berufskrankheiten-Verordnung
- nach medizinischer Erkenntnis durch den Beruf ausgelöst

Unter anderem erbringt die gesetzliche Unfallversicherung im Versicherungsfall die folgenden Leistungen:

- Kosten für Heilbehandelungen
- Rehabilitationsmaßnahmen
-> ärztliche Behandlungen, Arznei-, Verbands- und Heilmittel, Krankenhausaufenthalte etc.
- Verletztengeld
-> richtet sich nach Höhe des Einkommens
- Leistungen zur sozialen Rehabilitation
-> Wohnungshilfe, Haushaltshilfe etc.
- Pflegegeld
- Sterbegeld
- Hinterbliebenenrente
etc.

Private Unfallversicherung

Diese Form bietet jegliche Versicherungsgesellschaft an und kann zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung abgeschlossen werden. Die Leistungen variieren von Anbieter zu Anbieter.

Trifft man die Entscheidung, eine private Versicherung abzuschließen, dann muss man beachten, dass die Beitragberechnung und der Tarif nach der Gefahrengruppe gehen, das heißt je nachdem, welchen Beruf man ausübt, wird man in eine bestimmte Risikogruppe eingereiht und danach bewertet. Es kann also auch vorkommen, dass man für eine solche Unfallversicherung abgelehnt wird, weil man einen zu risikoreichen Beruf hat (z.B. Personenschützer etc.).

 
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