Underground Banking

Die Wendung „Underground Banking“ bezeichnet spezielle Netzwerke im Zahlungsverkehrsbereich, die ohne jegliche Erlaubnis tätig sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gliedert diese Netzwerke in die illegalen Zahlungsverkehrsdienstleister ein.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In Deutschland benötigt man grundsätzlich für das Erbringen von Bankdienstleistungen jeglicher Art eine Genehmigung durch die BaFin. Beim Underground Banking aber fehlen diese, da es sich hier um Netzwerke für den Geldtransfer handelt, „(…) die sich aufgrund spezifischer ökonomischer und sozialer Umstände lange vor bzw. „neben“ dem offiziellen „westlichen“ Bankensystem zunächst in Ost- und Zentralasien und dem Vorderen Orient herausgebildet haben und inzwischen auch an allen Finanzplätzen in Westeuropa und den USA etabliert sind. (…)“ (Monatsbericht Oktober 2004 der BaFin).

 
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