Übertrag

Der Begriff „Übertrag“ findet grundsätzlich in mehreren Gebieten Anwendung. So bezeichnet er beispielsweise in der Wirtschaft die Bestände, die sich aus der vergangenen Geschäftsperiode noch in den Lagern der Betriebe befinden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Eine weitere Bedeutung des Übertrages ist die Möglichkeit, Wertpapiere bzw. ganze Depotkonten von der einen Bank auf die andere zu übertragen. Die Übertragung eines Depotkontos ist für den Kunden kostenfrei. Dies wurde sogar per Grundsatzurteil gerichtlich festgestellt. Die unterschiedlichen Konditionen bei den verschiedenen Banken verursachen unterschiedliche Kosten. Die Inanspruchnahme von Diensten, die sich auf die Vermittlung von Investmentfonds spezialisiert haben, setzt in einigen Fällen voraus, dass das Depotkonto bei einer Partnerbank dieser Unternehmen eröffnet wird. Natürlich kann der Kunde auch mehrere Depotkonten zeitgleich führen. Nur stellt sich dann die Frage, ob es wirklich Sinn macht und ob dadurch nicht zusätzliche, evtl. sogar unnötige Kosten für das zweite Konto entstehen. Daher ist es für ihn einfacher, seinen Bestand aus dem Depot auf das neue Konto zu übertragen. In diesem Fall entstehen keine Kosten für ihn. Damit der Übertrag vollzogen werden kann, muss lediglich ein entsprechendes Formular entweder bei der Eröffnung des neuen Depots ausgefüllt werden. Den Rest regeln die Banken untereinander.

Eine dritte Bedeutung kommt dem Begriff in der Mathematik zu, wobei die Definition in diesem Bereich sehr fachspezifisch ist.

 
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