Überschussbeteiligung
Unter einer Überschussbeteiligung versteht man die Beteiligung eines Versicherungsnehmers an den Gewinnen und Erträgen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Der Umfang der Beteiligung hängt von seiner abgeschlossenen Versicherung ab, d.h. vom zu Grunde liegenden Versicherungsvertrag wie eine Lebens- oder Rentenversicherung.
Diese vertraglich abgesicherten Leistungen werden in verschiedenen Formen an den Kunden weiter gegeben. Je nachdem, um welche Art der Versicherung es sich handelt, kann der Überschuss in Form von Beitragsverrechnungen, Bonussystemen, verzinslichen Ansammlungen, Kostensenkungen oder Ähnlichem weiter gegeben werden. In der Regel wird der Anteil in Prozent ausgedrückt und bei Vertragsabschluss pauschal angesetzt.
Die Berechnung der Überschussbeteiligung ist ein kompliziertes Verfahren, das jedes Jahr einige Monate in Anspruch nimmt. So haben große Versicherungsunternehmen meist spezielle Abteilungen, die sich dieser Angelegenheit widmen.
Um Überschussbeteiligungen ausrechnen zu können, bedarf es der Erstellung von verschiedenen Modellen und Szenarien. Die Überschüsse, die über das Jahr erwirtschaftet werden, werden in einen Gewinnpuffer eingestellt. Anschließend erfolgt die Verteilung der Überschüsse aus diesem Topf. Kontinuierlich werden sie den einzelnen Versicherungsverträgen zugeteilt. Bei schlechter wirtschaftlicher Lage oder entsprechenden Bedingungen ist es aber auch möglich, dass dieser Sicherheitstopf schrumpft. Dann fällt die Überschussbeteiligung geringer aus oder komplett weg. Die Versicherer, die dazu verpflichtet sind, mindestens 90 Prozent der Gewinne auszuschütten, versuchen durch eine entsprechende Kalkulation des Topfinhaltes eine möglichst kontinuierliche Ausschüttung zu erreichen.