U18-Konto

Unter einem U18-Konto versteht man ein Girokonto für Minderjährige (unter 18 Jahren), das mittlerweile von beinahe jeder Bank unter verschiedenen Synonymen angeboten wird. U18-Konten sind üblicherweise mit besonderen Konditionen sowie Leistungsmerkmalen ausgestattet und müssen stets mit Genehmigung der gesetzlichen Vertreter (Eltern, Vormund etc.) eröffnet werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In der Regel sind U18-Konten als sogenannte Guthabenkonten vorzufinden. Das bedeutet, dass der Kontoinhaber (Minderjähriger) sowie die Bevollmächtigten (z.B. gesetzliche Vertreter) ausschließlich im Rahmen des Guthabens verfügen dürfen. Das U18-Konto kann nicht überzogen werden. Diese Regelung liegt allerdings im Ermessen der Bank, d.h. man kann mit der Bank auch eine andere Vereinbarung treffen.

Eine weitere Besonderheit der U18-Konten ist, dass diese üblicherweise grundgebührenfrei geführt werden können. Demnach haben die Minderjährigen für ihr Girokonto keine Kontoführungsgebühren zu zahlen. Außerdem wird das vorhandene Kontoguthaben gemeinhin verzinst.

Das U18-Konto der Deutschen Kreditbank AG (DKB) hat noch eine weitere Eigenart. Da die DKB vor allem im Privatkundenbereich vorrangig online tätig ist, kann das U18-Konto für Minderjährige nur dann beantragt werden, wenn mindestens ein Elternteil auch bereits Kunde der DKB ist, da das Antragsformular lediglich über den internen Online-Banking-Bereich heruntergeladen werden kann. Demnach müsste mindestens ein gesetzlicher Vertreter beispielsweise ein DKB Cash eröffnen, wobei man keine Nachteile hat, da das DKB Cash ein kostenloses Girokonto inklusive kostenloser VISA Card ist und zudem auch verzinst wird. Grundsätzlich zeichnet sich das U18-Konto der DKB durch die folgenden Merkmale aus:

•    Guthabenkonto
•    keine Kontoführungsgebühr
•    Guthabenverzinsung auf der VISA-Kreditkarte (0,6 Prozent bis 100.000 Euro)
•    bereits ab dem ersten Lebensjahr möglich

Hier gibt es weitere Informationen sowie einen Antragslink zum DKB Cash -->

 
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