Der wesentliche Inhalt dieser Richtlinie ist der folgende:
- Verbesserung der jährlichen Finanzberichterstattung der Unternehmen durch
-> Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichtes innerhalb von 3 Monaten
-> periodische Berichterstattung (Quartals- oder Halbjahresbericht)
- Regelungen über die laufende Bekanntgabe von Änderungen bedeutender Beteiligungen am Unternehmen
- Vorschriften über die für Hauptversammlungen der Unternehmen elektronisch zur Verfügung zu stellenden Informationen
Die Umsetzung der Transparenz-Richtlinie erfolgt in Deutschland durch die Entlassung von 2 Gesetzen:
1. Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10. November 2006 (EHUG)
2. Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 05. Januar 2007 (TUG)
Transparenz-Richtlinie
Die Transparenz-Richtlinie (2004/109/EG) ist eine Regelung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2004 und dient vorrangig der Verbesserung des Transparenz- und Informationsniveaus börsennotierter Unternehmen und folglich der Steigerung des Anlegerschutzes und der Markteffizienz.
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