Transparenz-Richtlinie

Die Transparenz-Richtlinie (2004/109/EG) ist eine Regelung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2004 und dient vorrangig der Verbesserung des Transparenz- und Informationsniveaus börsennotierter Unternehmen und folglich der Steigerung des Anlegerschutzes und der Markteffizienz.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der wesentliche Inhalt dieser Richtlinie ist der folgende:

- Verbesserung der jährlichen Finanzberichterstattung der Unternehmen durch
-> Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichtes innerhalb von 3 Monaten
-> periodische Berichterstattung (Quartals- oder Halbjahresbericht)

- Regelungen über die laufende Bekanntgabe von Änderungen bedeutender Beteiligungen am Unternehmen

- Vorschriften über die für Hauptversammlungen der Unternehmen elektronisch zur Verfügung zu stellenden Informationen

Die Umsetzung der Transparenz-Richtlinie erfolgt in Deutschland durch die Entlassung von 2 Gesetzen:

1. Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10. November 2006 (EHUG)

2. Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 05. Januar 2007 (TUG)

 
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