Transaktionsmeldung

Der Begriff „Transaktionsmeldung“ trifft Finanzdienstleister. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert von ihnen, dass diese sämtliche Abwicklungen und Geschäfte, die getätigt werden, melden. Dabei spricht man von der Transaktionsmeldung. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

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Sachbezugskarte
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Weit über 700 Millionen Meldungen geben die Finanzdienstleister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Jahr für Jahr weiter – Tendenz steigend, weil immer mehr Unternehmen und Privatpersonen auf Finanzdienstleister setzen.

Diese Transaktionsmeldungen werden von der BaFin geprüft. Dabei wird von der Aufsichtsbehörde analysiert, ob auffällige Transaktionen getätigt wurden. Auffällig können beispielsweise Insider-Transaktionen sein. Werden hier auffällige Transaktionen getätigt, greift die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein.

 
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