Transaktionsbonus
Der Begriff Transaktionsbonus fällt immer im Zusammenhang mit Übernahmen von Unternehmen. Dabei zahlt ein Kaufinteressent, also ein Bieter, an einen Entscheider aus dem Zielunternehmen diesen Transaktionsbonus. Oft werden Zahlungen dieser Art nicht öffentlich gemacht. Daraus folgt, dass diese Transaktionsboni doch sehr umstritten sind.
Werden dabei die Interessen der Mitarbeiter oder der Aktionäre übergangen? Übergeht der Zahlungsempfänger des Transaktionsbonus seine Loyalität dem Zielunternehmen gegenüber? Hat ein Transaktionsbonus nicht sogar weitestgehend etwas damit zu tun, dem Entscheider, also dem Zahlungsempfänger, seine Entscheidung etwas zu erleichtern? Das sind die Fragen, die man sich stellt, wenn man vom Transaktionsbonus hört.
Es sind Fälle bekannt, in denen Entscheider von Unternehmen, die diesen Transaktionsbonus dankend angenommen haben, wegen treuepflichtwidriger Schädigung verklagt wurden. Irgendwo auch verständlich, dass allgemeinhin diese Transaktionsboni oder Anerkennungsprämien, wie man häufig liest, direkt als Schmiergeld bezeichnet werden.
Die Aufsichtsbehörde kann den Transaktionsbonus, den eine Person im Zielunternehmen erhält, nicht beeinflussen. Da es keine Regelungen dafür gibt, wird diese Anerkennungsprämie wohl weiterhin umstritten angesehen werden – vom Empfänger durchaus positiv; vom dahinter stehenden Unternehmen und den Mitarbeitern sowie Außenstehenden sicher sehr negativ. Weitestgehend verständlich, wenn sich Mitarbeiter und Kollegen dabei fast verkauft fühlen. Auf der anderen Seite befinden wir uns in einer freien Marktwirtschaft, in der diese Methode erlaubt ist.