Torgeld

Die Bezeichnung „Torgeld“, auch Pfortengeld genannt, stammt aus der früheren Geschichte und galt dort als eine Art Zoll bzw. Eintrittsgeld. Es war vor allem dann zu entrichten, wenn man als fremder die Stadttore passieren wollte. War man zu Fuß unterwegs, nannte man es auch „Fußgeld“.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Diese Abgaben, die alle Fremden an eine Stadt zu leisten hatten, wurden zur Restaurierung der Stadtmauern und der Pforte verwendet. Teilweise gab es aber auch Ausnahmen, die diese Abgabe nicht zu zahlen hatten, da sie im Besitz eines Freibriefes waren. Diesen erhielt man mit der Zahlung des Permissionsgeld (Zahlung von Bargeld für eine Urkunde).
Heutzutage gibt es zwar kein Torgeld mehr, allerdings erstrecken sich die Abgaben über Steuergelder, die an den Staat bezahlt werden.

In einzelnen Einrichtungen wird vergleichsweise ähnlich Torgeld verlangt, indem man Eintrittsgelder bezahlen muss. Auch hier wird noch nach dem alten Verfahren gehandelt. Mit den Eintrittsgeldern wird unter Anderem der Erhalt dieser Einrichtung finanziert. Egal, ob in einer Badeanstalt durch die Eintrittsgelder die Wasserkosten finanziert werden, oder ob in einem Zirkus durch die Eintrittsgelder Futter gekauft wird. Auch hier kann man einen Freibrief erhalten, wenn man wie damals das Geld für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlt. Das wäre dann eine so genannte Saison- oder auch Jahreskarte.

 
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