Tier 1

Der Ausdruck „Tier 1“ findet in der Wirtschaft recht vielfältige Anwendung. Der Begriff „Tier“ stammt dabei aus dem englischen Sprachgebrauch und wird mit „Rang“ oder „Stufe“ übersetzt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich meint man mit diesem Ausdruck die Rangfolge von Etwas. Tier 1 bezieht sich dabei stets auf den höchsten Rang, d.h. alle in dieser Stufe befindlichen Sachen, Rechte etc. werden vor allen Anderen berücksichtigt.

Tier 1 ist ein wichtiger Part in einem Geschäft oder einer Firma. So bezeichnet man beispielsweise den wichtigsten Kunden als Tier 1. Wer in der Wirtschaft für ein Unternehmen den wichtigsten Part übernimmt, wird ebenfalls so bezeichnet. Dies kann zum Beispiel der Hauptlieferant direkt sein. So wird gerade in der Automobilindustrie ein Direktzulieferer von Teilen als Tier 1 bezeichnet.

Im Finanzbereich ist ein Tier 1 der wichtigste Geschäftspartner. Also bei einem Vertragsabschluss mit einem oder dem wichtigsten Geschäftspartner spricht man von vertraglichen Vereinbarungen zu Tier 1.

Auch bei Betriebssystemen gibt es ein Tier 1 und ein Tier 2. Hier ist das Hauptbetriebssystem - also der Part, der für den kompletten Lauf einer Maschine oder eines PCs verantwortlich ist - Tier 1. Alle weiteren Betriebssysteme werden demzufolge als Tier 2 bezeichnet.

 
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