Terrorismus-Finanzierung

Die Terrorismus-Finanzierung ist bei den Aufsichtsbehörden und den internationalen Gremien dem Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche zugeordnet. Dies geschah, nachdem die Sicherheitsbehörden erkannt hatten, dass die Terroranschläge sich aus den unterschiedlichsten Quellen und auf vielen verschiedenen Wegen finanzieren. Dabei wurden diverse Regelungen aufgestellt, die dafür sorgen sollen, diese Quellen, aus denen sich der Terrorismus finanziert ausfindig zu machen und dafür zu sorgen, dass deren finanzielle Transaktionen unterbunden werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Diese Maßnahmen stellen einen der wichtigsten Teilaspekte der Bekämpfung des Terrorismus dar. Denn, kann dieser sich nicht mehr finanzieren, sind den Terrorismus doch in erheblichem Maße die Hände gebunden.

Damit man hier auch die entsprechenden Erfolge erzielen kann, begann man auch die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und den Behörden aus dem Finanzsektor erheblich zu verbessern. Diese Verbesserung und die engere Zusammenarbeit wurden dabei nicht nur national, sondern auch auf internationaler Ebene durchgeführt.

Aus diesem Grund entstand die “Financial Action Task Force on Money Laundering”, kurz FATF. Die FATF verabschiedete alsdann 40 Sonderempfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche, sowie 9 Sonderempfehlungen für die Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismus-Finanzierung.

Deutschland hat es mittlerweile geschafft, all diese Empfehlungen vollständig durchsetzen zu können.

Weiterhin spielt hierbei die FIU, die „Financial Intelligence Unit“, eine wichtige Rolle. Diese ist verantwortlich für die Entgegennahme und Auswertung von Anzeigen auf Grund eines Geldwäscheverdachts.

 
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