Taxkurs

Mit Taxkurs ist ein geschätzter Marktpreis gemeint. Dieser geschätzte Marktpreis gilt in der Regel für einen Vermögensgegenstand. Bezüglich des Börsengeschäftes stellt er grundsätzlich einen Kurszusatz dar und dient als Hinweis für den Anleger.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Hier wird der Taxkurs dann angegeben, wenn das Wertpapier zwar an der Börse gehandelt wird, dafür selbst aber keinerlei Kauf- bzw. Verkaufsaufträge vorliegen, d.h. mit diesem Vermögensgegenstand wurde kein Umsatz gemacht.

Damit erkennt man schnell die besondere Bedeutung des Wortes „geschätzt“ vor dem Marktpreis. Denn an der Börse lassen sich auf schnellste und einfachste Weise die reellen Marktpreise bestimmen, sofern entsprechende Kaufs- und Verkaufsaufträge für das jeweils zu bewertende Wertpapier vorliegen. Durch die fehlenden Aufträge aber kann man nur einen Marktpreis schätzen, der dann eben einfach als Taxkurs bezeichnet wird.

Oft wird auch der Wert von Immobilien als Taxkurs angegeben. Dieser wird aber in der Regel von einem Sachverständigen ermittelt, der dabei diverse Kriterien zur endgültigen Beurteilung mit einfließen lassen muss. Diese Kriterien sind in der Regel durch eindeutige Rechtsprechung vorgegeben, wobei auch die Erfahrungswerte der Gutachter hier eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen, denn diese sind gerade bei langjährig erfahrenen Gutachtern oft so gut, dass sie einen erheblichen Teil der Bewertung bestimmen können.

 
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