Tag-along Rights

Die Tag-along Rights stellen fest vereinbarte Rechte eines Investors dar. Mit Hilfe dieser Rechte darf der Anleger seine Anteile an einer Anlage veräußern (verkaufen), wenn andere Vertragspartner ebenfalls ihre Anteile veräußern.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich sind diese Vertragspartner entweder die Eigentümer, die Bank oder auch die Gesellschafter. Die Tag-along Rights stellen also ein ganz spezielles Recht zur Veräußerung von Anteilen dar. Dabei wird auch vereinbart, dass Kleinanleger ihre Anteile zu genau denselben Bedingungen wie mehrheitliche Anteilseigner veräußern dürfen.

Besonders häufig findet man die Vereinbarung zu Tag-along Rights bei den unterschiedlichen Kapitalanlagen, in die private Anteilseigner investieren können. Der große Vorteil liegt darin, dass hier nur sehr geringe Verkaufsbeschränkungen zu Grunde gelegt werden und somit die einzelnen Kleinanleger nicht schlechter gestellt werden können bzw. werden als die größeren Anleger, die oftmals eine immense Summe in die jeweilige Anlage investiert haben. Dadurch soll die Gleichberechtigung von kleineren und größeren Anteilseignern gesichert werden und beide sollen die gleichen Rechte und Pflichten erhalten. Somit wird eine absolute Gleichbehandlung aller Anteilseigner angestrebt, die in jedem Fall sinnvoll erscheint.

 
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