Swap, inflationsindexierter

Als einen inflationsindexierten Swap bezeichnet man eine vertraglich bindende Vereinbarung zwischen zwei Parteien aus verschiedenen Ländern, aus unabhängig voneinander wirtschaftenden Unternehmen oder beidem.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Dabei verpflichtet sich die eine Partei gegenüber der anderen Partei dazu, eine Zahlung zu leisten, dessen Höhe im Voraus zwischen den beiden Parteien festgelegt wurde und an die Inflationsrate bzw. an die Inflationsraten der beteiligten Länder fest gebunden ist. Die erste Partei kann sich dabei entscheiden, die Zahlung bei Fälligkeit des Swap´s, also auf Termin, oder aber immer im Laufe eines Jahres seit Beginn der Vereinbarung, ohne die Laufzeit des Swap´s dabei zu übersteigen, zu veranlassen.

Die Zahlung bei Fälligkeit des Swap´s wird auch als inflationsindexierter Nullkupon-Swap bezeichnet. Dagegen die Zahlung innerhalb der Laufzeit des Swap´s als inflationsindexierter Swap mit mehrfacher Zahlung, weil möglicherweise eine mehrjährige Laufzeit vereinbart wurde.

Ein inflationsindexierter Nullkupon-Swap ist für die Politik der Deutschen Bundesbank sowie der Europäischen Zentralbank (EZB) und anderer Noten- und Zentralbanken von sehr hohem Interesse für ihr in die Zukunft gerichtetes steuernd in den Markt eingreifendes Handeln, da der Nullkupon-Swap die Inflationserwartungen der an der Börse vertretenen Wirtschaft ausdrückt und deren selbst ermittelten Prognosen auf zukünftige Marktveränderungen und die Konjunkturentwicklung aus der Sicht der Wirtschaft darstellt.

 
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