Supervisory Review and Evaluation Process (SREP)

„Supervisory Review and Evaluation Process“, kurz SREP, heißt zu Deutsch soviel wie „Bankaufsichtsrechtlicher Überprüfungs- und Evaluierungsprozess“. Der Aufsicht des Finanzmarktes wird demnach auferlegt, sich ein umfangreiches und hochwertiges Bild über die Qualität der Strukturen des Marktes zu beschaffen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Aufsichtsbehörde soll sich somit zur qualitativen Bankenaufsicht entwickeln. Um sachlich korrekte Beurteilungen abgeben zu können, müssen bestimmte Richtlinien eingehalten werden. Ein bisher überzeugend angewendetes Konzept der „Mindestanforderungen“ soll zur Rahmenvorgabe der Beurteilung dienen.

Ziel einer solchen umfangreichen Beurteilung soll ein adäquates Risiko-Management-System und dessen Überwachung sein. Somit soll in Zukunft gewährleistet werden, dass sie über ausreichend internes Vermögen verfügen, welches zur Abdeckung der wesentlichen Risiken eingesetzt werden kann.

Seit dem Jahre 2007 gilt eine neue Vorschrift der Europäischen Union (EU) für die nationalen Aufsichtsbehörden: die so genannte „Basel II-Vorschrift“. Demnach soll jede Bank einmal pro Jahr auf ihre Risikolage, ihr Management und die Qualität und den Ausbildungsstand der Geschäftsleitung untersucht werden. Dabei spricht man auch von den drei Säulen von Basel-II.

 
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