Subvention
Für den Begriff der „Subvention“ fehlt seit je her eine einheitliche Definition. Sie werden des Öfteren als öffentliche Leistungen zur bestimmten Zweckverfolgung einer Angelegenheit bezeichnet. Ein besonderes Kennzeichen stellt dabei eine den öffentlichen Interessen dienende Zielsetzung dar.
Das heißt, die öffentliche Hand, also der Staat und/oder seine Organe, gewähren Geldleistungen, die zweckgebunden den Wirtschaftszweigen oder auch privaten Haushalten zu Gute kommen sollen, ohne dass Gegenleistung dabei fällig wird.
Subventionen sind oftmals
- Finanzhilfen,
- zinsgünstige Darlehen,
- steuerliche Vergünstigungen oder sogar
- die Stundung von Steuerschulden.
Sie können einmalige oder fortlaufende Begünstigungen für Empfänger innerhalb und auch außerhalb des Staates sein. Subventionsleistungen gibt es auch an private Haushalte. Diese sind zum Beispiel
- die Sozialhilfe (jeder Art) oder
- die Sparförderung
und werden als Transferleistungen bezeichnet. In Deutschland sind allerdings Subventionen an Unternehmen oder spezielle Wirtschaftszweige die am weitesten verbreitete Art. Besonders werden
-> der Bereich des Bergbaus,
-> die Energieerzeugung,
-> die Landwirtschaft,
-> der Schiffbau und
-> der Verkehr
subventioniert. Dies soll zum Investieren und zu Produktionserweiterungen anregen. Somit ist sie also ein Instrument der Wirtschafts-, Struktur- und Konjunkturpolitik des Staates, welches aber nicht unumstritten ist, da die Subventionen die Wettbewerbsbedingungen am weltweiten Markt unter Umständen verfälschen können. Im Großen und Ganzen stellt die Subvention jedoch eine Unterstützung und Stabilisierung der Wirtschaft dar.