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Subsidiaritätsprinzip

Der Begriff „Subsidiaritätsprinzip“ wird von dem lateinischen Wort „subsidium“ abgeleitet, was zu Deutsch soviel wie „Hilfe“ oder „Reserve“ bedeutet. Die Subsidiarität ist eine gesellschaftliche und politische Maxime. Hier wird die Selbstverantwortung über das staatliche Handeln gestellt.

Unmittelbar nach der Zeit der Reformation wurde das Subsidiaritätsprinzip formuliert. Es hat seinen Ursprung in der calvinistischen Konzeption des Gemeinwesens. Ursprünglich stammt dieser Begriff aus der katholischen Soziallehre.

Müssen Aufgaben staatlich gelöst werden, sind zuerst untergeordnete Glieder wie ...

... Kommunen,
... Städte oder
... Gemeinden

zuständig. Übergeordnete Glieder treten in diesem Fall zurück. Die Subsidiarität tritt unter der Bedingung ein, dass Probleme und Aufgaben, die es zu lösen gilt, von den untergeordneten Gliedern eigenständig bewältigt werden können. Zugleich gilt es aber, das kleinste Glied nicht zu überfordern. Damit dies nicht geschieht, soll die übergeordnete Ebene bei Bedarf tätig werden.


Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass im Staat nur solche Angelegenheiten auf oberster Ebene gelöst werden können, bei welchen es den unteren Ebenen nicht möglich ist, eine Gewährleistung zu bieten. Demnach ist es nicht die Aufgabe des Staates, sich um Probleme, die der Bürger in Eigenleistung schaffen kann (zum Beispiel die Absicherung gegen individueller Risiken) zu kümmern. Ist der Einzelne mit dieser Aufgabe überfordert, greift das Kollektiv helfend ein. Somit ist ein Sicherungssystem geschaffen, das auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung basiert.

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