Man unterscheidet zwischen öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen. Besonders Behörden wenden Submissionen an, um öffentlich Aufträge zu vergeben.
Öffentliche Submission
Die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten wird bei einer öffentlichen Submission öffentlich bekannt gegeben. Dadurch wird jedem potentiellem Lieferanten die Möglichkeit gegeben, sich um den Auftrag zu bewerben. Damit entsteht eine Chancengleichheit unter den Mitbewerbern und der potentielle Auftraggeber kann unter allen abgegebenen Angeboten das entsprechende für sich auswählen.
Beschränkte Submission
Bei einer beschränkten Ausschreibung hingegen wird die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes nur einem begrenzten Kreis von Lieferanten zugestellt. Dadurch erhält nicht jeder mögliche Anbieter die Chance, sich um diesen Auftrag zu bewerben.
Ausschreibungen unterliegen verschiedenen Ausschreibungsregelungen. Das Vergaberecht ist in Deutschland
- in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),
- in der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und
- in der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
verankert. Diese Regelungen gelten für alle Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber, wie Bund, Länder, Städte und Gemeinden. Für die Veröffentlichung von Ausschreibungen gibt es in Deutschland keine einheitlichen Regelungen. Ausschreibungen staatlicher Stellen hingegen unterliegen Vorschriften, die sich nach den verschiedenen Bereichen unterscheiden.
Submission
„Submission“ ist der lateinische Begriff für „Ausschreibung“. Eine Ausschreibung ist die Aufforderung, Angebote abzugeben, die alle in der Ausschreibung genannten Bedingungen erfüllen. In einer Submission wird der Gegenstand genau benannt, der angeschafft werden soll.
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