Sturmschadenversicherung

Bei der Sturmschadenversicherung handelt es sich um eine Versicherung für Sachgegenstände und Gebäude. Dabei sind in der Regel die folgenden Gefahren und Schäden versichert:

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

• Sturm
• Hagel
• Schneedruck
• Felssturz / Steinschlag
• Erdrutsch

Als Sturm wird eine wetterbedingte Luftbewegung angesehen, deren Geschwindigkeit am Versicherungsort mehr als 60 km/h beträgt.

Der Hagel wird als ein wetterbedingter Niederschlag in Form von Eiskörnern definiert.

Bei Schneedruck handelt es sich um eine Krafteinwirkung durch natürlich angesammelte ruhende Schnee- oder Eismassen. Dabei ist zu beachten, dass nur Schäden durch das Gewicht der angesammelten Schneemassen versichert sind, nicht aber Schäden, die durch abrutschende Schneemassen, zum Beispiel Dachlawinen, entstehen.

Als Felssturz oder Steinschlag wird das naturbedingte Ablösen und Abstürzen von Gesteinsmassen im Gelände betrachtet.

Ein Erdrutsch ist ebenfalls eine naturbedingte Abwärtsbewegung von Bodenmassen auf einer unter der Oberfläche sich befindenden Gleitbahn.

Nicht versicherte Schäden bei dieser Versicherungsart sind:

• Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz

• Schäden durch Lawinen, Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmungen

• Schäden durch Wasser und dadurch verursachten Rückstau

• Beeinträchtigung ohne Auswirkung auf die Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer der Sache

• Schäden die dadurch entstanden sind, dass das Gebäude baufällig waren
oder Baumängel bei Baubestandteilen vorhanden waren


Versichert sind nur die in dem Versicherungsvertrag bezeichneten Gegenstände, welche sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden. Fremde Gegenstände können nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung im Vertrag versichert werden.

 
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