Störkosten

Störkosten sind – sollte man der wörtlichen Definition wirklich Glauben schenken – die Kosten, die einem gewinnbringenden und lukrativem Wertanstieg im Wege stehen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Solche Kosten können verschiedenster Art sein. Egal, ob es sich um eine unsichere Infrastruktur handelt, die natürlich auch Verlustgeschäfte mit sich bringen kann, oder ob es sich um Probleme hinsichtlich der Aufsicht (also einer zu hohen Regulierungsdichte, willkürliche Anwendungen oder Ähnliches) handelt.

Aber auch die Verbreitung von Bestechungsgelder und deren Auszahlungen an verschiedene Behörden sind Störkosten – also Kosten, die eben das Gewinnwachstum stören könnten.

Natürlich zählt zu den Störkosten auch ein hohes Maß an Kriminalität im Lande – dabei auch im Speziellen im Finanzsektor – und da ganz besonders im Auslandsengagement.

Selbstverständlich ist auch eine arbeitsrechtliche Unsicherheit ein enormer Störfaktor bei der Wertsteigerung oder des Gewinnwachstums. Dies alles sind Faktoren, die sich auch im Börsengeschäft negativ auf die Bewertung der Anlagegüter auswirken könnte.

Störkosten sind in der Regel nicht berechenbar. Lediglich eine Schätzung kann vorgenommen werden wenn man den wirtschaftlichen und finanziellen Markt regelmäßig beachtet. Um ein guter Börsianer zu sein, muss die Kalkulation der Störkosten wirklich beinahe realitätsnah errechnet sein. Nur so kann ein gewisses Maß an Risiko im Börsenhandel und Wertpapiergeschäft so gering wie nur möglich gehalten werden.

 
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