Steuerzins

Steuerzinsen fallen an, wenn Steuerschuldner, seien es Unternehmen, die ihre Gewerbesteuer schuldig bleiben, oder private PKW-Besitzer, die ihre Kfz-Steuer unpünktlich abführen, ihre Steuern nicht pünktlich ausgleichen. Sie beinhalten sämtliche Verzugs- und Stundungsgebühren.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In Form von

- Verzugszinsen, die bei verspäteter Zahlung anfallen,
- Aufschubzinsen, die berechnet werden, wenn Steuern kulanter Weise aufgeschoben werden,
- Stundungszinsen, die fällig sind, wenn eine Steuerschuld in Raten beglichen werden muss,

fließen dem Staat diese Steuerzinsen zu.

Der Verwendungszweck der Steuerzinsen wird sinnvoll eingesetzt:

Jedes Land, jede Stadt, jeder Kreis und jede Gemeinde hat Verpflichtungen, die bezahlt werden müssen. Entgehen dem Staat vorübergehend Steuereinnahmen, weil die Zahlung aufgeschoben oder gestundet wird oder der Steuerzahler einfach in Verzug gerät, werden die aus anderen Zahlungen entstandenen Steuerzinsen dafür verwendet, den aktuellen Verpflichtungen nachzukommen.

Empirisch ist erwiesen, dass höhere Steuerzinsen den Steuerzahler dazu verleiten, ihren Verpflichtungen schnellstmöglich nachzukommen, sodass das Ansetzen der Steuerzinsen gar nicht erst nötig wird. Der Steuerzahler geht seiner Verpflichtung ordnungsgemäß nach, wodurch der Staat seine Steuereinnahmen sicher hat und auch seinen Verpflichtungen nachkommen kann.

 
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