Steuererhöhung, inflationsbedingte

Die inflationsbedingte Steuererhöhung besagt, dass im Falle einer Inflation die Steuersätze für Personengruppen mit mittlerem Einkommen erhöht werden. Die Steuerrate steigt für diese Personengruppen in die nächste Stufe des Progressionstarifes.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Steuerprogression meint, dass der Grenzsteuersatz abhängig vom zu versteuernden Einkommen ansteigt. Kurz um:

Steigt das Einkommen, steigt auch der Steuersatz.

Steuerfreibeträge verlieren in dem Moment, wo die inflationsbedingte Steuererhöhung anfällt, ihre Gültigkeit, denn auf Grund der Inflation können mit denselben Beträgen nur noch weniger Güter gekauft werden.

Der aus der inflationsbedingten Steuererhöhung entstehende Effekt heißt „Steuerverzerrungs-Effekt“. Dies meint, dass im gültigen Steuersystem durch die Inflation die durch die Steuern entstehende Belastung für Privathaushalte und auch Unternehmen so stark ansteigt, dass diese Belastung in keinem Verhältnis mehr steht. Die Folge aus dem Steuerverzerrungs-Effekt wird schnell deutlich:

Das reale Wachstum eines Landes wird stark ausgebremst.

Einerseits ist es also notwendig, im Falle einer Inflation die Steuern zu erhöhen, andererseits sorgt dies für einen Wachstumsstopp.

 
  • WhatsApp