Steuerberatung

Die Steuerberatung bietet Hilfe in allen steuerlichen Belangen und vertritt auch, wenn es zu einem finanzrechtlichen Prozess kommen sollte.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Weiterhin zählt auch die betriebswirtschaftliche Beratung zu den Aufgaben einer Steuerberatung. Dabei müssen die optimale Steuergestaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sowie die laufende Buchführung erledigt werden. Der erstellte Steuerbescheid wird überprüft und falls es Uneinigkeit gibt, vertritt die Steuerberatung den Mandant, wenn es zum Streit vor dem Finanzgericht kommen sollte.

Die Steuerberatung führt für die gewerblichen Kunden, die hier Mandanten genannt werden, die Buchhaltung und entsprechende Aufzeichnungen. Für Auftraggeber erstellt sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Die Steuerberatung ist auch in der Lage, für die Mandanten, die bilanzpflichtig sind, die Jahresabschlüsse zu erstellen. Bei den Mandanten, die nicht bilanzieren müssen, erstellt die Steuerberatung die Einnahmenüberschussrechnung. Für Unternehmer und Privatpersonen müssen die Steuererklärungen ausgestellt werden.

Weiterhin bietet die Steuerberatung natürlich Leistungen im Rahmen der Beratung, d. h. hinsichtlich

- Steuergestaltung,
- Steuerverkürzung,
- Betriebliches Rechnungswesen,
- Kontrollsystemen,
- Existenzgründungen,
- Sanierungen,
- Vermögensplanung,
- Hilfe bei Bankverhandlungen, z. B. beim Rating.

Außerdem berät die Steuerberatung in allen Fragen, die den Unternehmer und die Betriebswirtschaft des Unternehmens betreffen. Weiterhin berät die Steuerberatung auch hinsichtlich der Sozialversicherung. Das Honorar hierfür wird nach der Gebührenverordnung für Steuerberater auf der Basis des Wertes der Gegenstände oder des Zeitfaktors abgerechnet.

 
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