Nicht Jeder kann einfach so Steuerberater werden, da der Beruf an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Eine davon ist die Zulassung, die im Steuerberatungsgesetz (StBerG) und den entsprechenden Durchführungsverordnungen niedergelegt ist. Nur zugelassene Steuerberater dürfen beratend tätig werden.
Der Berufsstand der Steuerberater wird in Deutschland durch die Steuerberaterkammern vertreten. Diese sind unter der Bundessteuerberaterkammer zusammengeschlossen.
Steuerberater arbeiten nach einem bestimmten einheitlichen Leitbild. Dazu gehören unter Anderem
- eine Verschwiegenheitspflicht,
- ein dementsprechend hohes Verantwortungsbewusstsein in Bezug auf ihr Vertrauen und
- eine bestimmte Unabhängigkeit und
- Kompetenz.
Ziel ist es, das Interesse von Institutionen, Unternehmern und Privatpersonen nach den optimalen Möglichkeiten zu vertreten. Dabei soll deren wirtschaftlicher Erfolg im Vordergrund stehen und entsprechend gefördert und gesichert werden. N
eben der Steuerberatung und dem Rechtsschutz, das Steuerrecht betreffend, gehört auch das Wissen um nationale und internationale Rechnungslegung zu den Aufgaben der Steuerberater. Sie bieten ebenfalls Beratung in Vermögensangelegenheiten privater Natur, Beratung hinsichtlich betriebswirtschaftlicher Belange und die Durchführung von Prüfungen, wie z. B. die Finanzamts-Kontrolle.
Steuerberater bilden sich ständig weiter, um die neuesten Gesetze und Verordnungen bei ihrer Tätigkeit berücksichtigen zu können. Steuerberater vertreten sogar in Prozessen beim Finanzgericht. Rechtsberatung dürfen jedoch nur Rechtsanwälte durchführen. Auch die Prüfung von Abschlüssen von Konzernen und Jahresabschlüssen dürfen lediglich Wirtschaftsprüfer durchführen.
Steuerberater unterscheiden sich von anderen Berufsgruppen durch ihre hohe Qualifikation und ihre Zulassung. Helfer für Teilaufgaben und für die steuerrechtliche Beratung sind
- Steuerbevollmächtigte,
- Fachanwälte für Steuerrecht,
- Wirtschaftsprüfer und
- Buchprüfer (vereidigt),
- Lohnsteuerhilfevereine (für Privatpersonen)
- Prozessagenten und
- Buchführungshelfer nur für Finanzbuchhaltung.
Steuerberater
Steuerberater zählen zu den Freiberuflern und fallen damit nicht unter die Bestimmungen der gültigen Gewerbeordnung. Sie beraten nicht nur in steuerrechtlichen Fragen, sondern auch in betriebswirtschaftlichen Belangen.