Sterbegeld
Damit eine Bestattung finanziert werden kann, dient das Sterbegeld als Aufwandsentschädigung. Bis 2004 war es eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Nachdem es aber seit einigen Jahren immer weiter gekürzt wurde, ist es nun gänzlich abgeschafft.
Teilweise zahlen Arbeitgeber eine Sterbehilfe, beispielsweise im öffentlichen Dienst, wenn ein Betriebsangehöriger verstorben ist.
Aber auch die gesetzliche Unfallversicherung zahlt Sterbegeld, beispielsweise, wenn ein Versicherter an den Unfallfolgen im Zusammenhang mit der Arbeit (Arbeitsunfall) verstirbt. Die Hinterbliebenen bekommen ein Siebtel der Bezugsgröße, die zum Todeszeitpunkt gilt. Durch die Unabhängigkeit von der Höhe des Arbeitsverdienstes oder der tatsächlichen Bestattungskosten wird die Gleichheit gewährleistet, wenn z. B. Studenten, Schüler oder Kinder tödliche Unfälle erleiden. Hierzu zählen auch Wegeunfälle und solche im Zusammenhang mit den jeweiligen Tätigkeiten.
Private Unfallversicherungen und Sterbegeldversicherungen zahlen ebenfalls, wenn ein Versicherter nach einem Unfall ums Leben kam, und zwar in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Auch wenn die gesetzliche Unfallversicherung Sterbegeld auszahlt, zahlt die private Versicherung zusätzlich.
Ferner gibt es Regelungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht, wobei unter bestimmten Voraussetzungen ein Sterbegeld gezahlt wird. Da ein Begräbnis kostspielig ist, können die Aufwendungen dafür auch noch einmal bei der Steuererklärung der Hinterbliebenen berücksichtigt werden. Das sind außergewöhnliche Belastungen, wenn der Nachlass für die Bestattungskosten und eventuelles Sterbegeld nicht reichen.