Statistisches Bundesamt

Das Statistische Bundesamt ist eine deutsche Bundesoberbehörde und im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern zuständig. Gegründet wurde es am 03.Juli 1953 und hat seinen Hauptsitz in Wiesbaden. Weitere Abteilungen findet man in Berlin und Bonn.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Amt dient der Bereitstellung und Verbreitung statistischer, objektiver, unabhängiger und qualitativ hochwertiger Informationen für Jeden, d.h. für Politik, Regierung, Verwaltung, Wirtschaft und allgemeine Bevölkerung.

Die Ziele, die das Statistische Bundesamt verfolgt, sind …

… Erhöhung der Datenaktualität,
… Vereinfachung der Datennutzung,
… Befriedigung des Informationsbedarfs,
… Entlastung der Auskunft Gebenden und
… effiziente Nutzung der Ressourcen.

Zur Erfüllung dessen hat sich die Bundesbehörde Aufgaben gesetzt, die durch das Bundesstatistikgesetz (BStatG) konkretisiert werden. So gehören dazu:

- methodische und technische Vorbereitung der einzelnen Statistiken
- Weiterentwicklung des Programms der Bundesstatistik
- Koordinierung der Statistiken untereinander
- Zusammenstellung und Veröffentlichung der Bundesergebnisse

Diese Aufgaben werden auf die Amtsleitung, den Bundeswahlleiter, den Sachverständigenrat, die Personalvertretung und die einzelnen Abteilungen aufgeteilt. Des Weiteren hat das Amt unter der Verpflichtung zu Objektivität, Neutralität und wissenschaftlicher Unabhängigkeit zu agieren.

Das Statistische Bundesamt arbeitet eng mit den Statistischen Ämtern der 16 Bundesländer zusammen. Die Standard-Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes sind durch folgendes Copyright gekennzeichnet:

„Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet“.

Davon ausgenommen sind die Nutzungsrechte Dritter. Für die Verwendung von Daten aus bereits erschienenen Standard-Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes besteht ab dem 01. Januar 2006 Kostenfreiheit. Für die Weiterverbreitung von Daten des Bundesamtes, die der gemeinsamen Herausgebergemeinschaft der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unterliegen, besteht nach wie vor jedoch eine Abdruckgenehmigung und es sind Lizenzgebühren zu entrichten.

 
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