Starttag
Der Kauftag – also der Tag, an dem ein Kauf wirksam wird – ist bei Rückkaufsvereinbarungen und Devisenswapgeschäften der Starttag.
Rückkaufsvereinbarungen sind solche Vereinbarungen, wonach Vermögensmittel gekauft werden, die allerdings den Verkäufer dazu verpflichten, diese Vermögensanlage zurück zu kaufen. Dies geschieht an einem vorher vereinbarten Rückkaufdatum, zu einem bestimmten Preis oder auf Abruf.
Devisenswapgeschäfte sind solche Geschäfte, bei denen eine Währung via Kassa-Verkauf unter gleichzeitigem Rückkauftermin oder umgekehrt vollzogen wird. Um bei Außenhandelsgeschäften die Währungskurse zu sichern, bedient man sich dieser Möglichkeit. Käufe und Verkäufe einer Währung mit Banken unter Berücksichtigung eines bestimmten Termins fallen ebenfalls in die Devisenswapgeschäfte.
Die Europäische Zentralbank (EZB) schließt Verträge dieser Art verständlicherweise ausschließlich mit Banken ab, die für Devisengeschäfte im großen Bereich problemlos entsprechende finanzielle Kapazitäten haben.