Die Schulden eines Staates werden durch alle Verbindlichkeiten des Staates und seiner Untergliederungen sowie aller staatlichen Stellen errechnet. Dabei werden sowohl die internen als auch die externen Schulden berechnet. Diese Gesamtzahl im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt gibt die Staatsschuldenquote an.
EU-Konvergenzkriterien zur Staatsschuldenquote
Im Vertrag von Maastricht hat die Europäische Union sogenannte Konvergenzkriterien für die Staatsschuldenquote festgelegt. Die gesamte Staatsverschuldung darf demnach in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. Zudem darf das sogenannte Haushaltsdefizit nicht höher als drei Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts in eben jenem Jahr liegen. Die Konvergenzkriterien zur Staatsschuldenquote werden nur von wenigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auch eingehalten.
Ausgewählte Länder, welche die EU-Konvergenzkriterien zur Staatsschuldenquote nicht erfüllen:
- Deutschland
- Spanien
- Frankreich
- Italien
- Griechenland