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Staatliche Kontrolle der Versicherungen

Ebenso wie die Banken spielen die Versicherungsunternehmen eine zentrale volkswirtschaftliche Rolle. Um hier Machtmissbrauch und Verstöße gegen diverse Gesetze zu vermeiden, bedarf es einer gesetzlichen Kontrolle. Daher unterliegen solche Institutionen einem staatlichen Kontrollorgan.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernahm im Jahre 2002 diese Aufsichtsfunktion und löste damit unter Anderem das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) ab. Die rechtliche Grundlage bildet dabei das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

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