Staat

Der Staat ist einer der 4 Wirtschaftssektoren einer Volkswirtschaft und gilt als Zusammenfassung aller öffentlichen Haushalte. Demzufolge besteht er sowohl aus den Gebietskörperschaften wie Bund, Länder, Gemeinden oder Städte, sowie den Einrichtungen der Sozialversicherung und allen sonstigen staatlichen Institutionen mit gemeinnützigen Aufgaben.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Welche Haushalte hierunter zählen, wird durch das Staatsgebiet gezeigt. Hierbei handelt es sich um das jeweilige Territorium, in dem der Wirtschaftssektor Staat tätig ist und seine Macht ausübt.

In europäischen Kreisen ist der Staat meist in Form eines Sozialstaates aufgebaut. Das bedeutet, dass finanzielle Leistungen vom Staat für den einzelnen Staatsangehörigen so erbracht werden, dass dem Einzelnen mindestens ein Mindestsatz an finanziellen Mitteln zusteht, um sein Leben bewältigen zu können und einen gewissen Lebensstandard zu halten.

Der Staat ist somit kein zentral gesteuertes Gebilde, da er aus einer Vielzahl einzelner Entscheidungseinheiten besteht, die alle ihre eigenen Belange vertreten und trotzdem gemeinsam in einem einheitlichen Rahmen des Verfassungs-, Staats- und Haushaltsrechts agieren. Dabei hat der Staat an sich gewisse Aufgaben, die er verfolgt und ausübt:

- öffentliche Verwaltung
- Rechtsprechung
- Landesverteidigung
- Zivilschutz
- Umweltschutz
- Gesundheitswesen
- Bildungswesen
- Sozialwesen
etc.

Diese Gestaltungsform ist allerdings nicht überall der Fall, da es verschiedene Herrschaftsformen gibt, die teilweise eine Zusammenarbeit von einzelnen Entscheidungsträgern nicht ermöglichen. So kann ein Staat auch unter den folgenden Typen vorkommen:

- Monarchie (Alleinherrschaft)
- Tyrannis (Diktatur)
- Aristokratie (Elitenherrschaft)
- Oligarchie (Herrschaft einer kleinen Gruppe)
- Demokratie (Volksherrschaft)
- Ochlokratie (Pöbelherrschaft).
- Plutokratie (Herrschaft der Vermögenden)
- Kommunismus (klassenlose Gesellschaft)
- Theokratie (Priesterstaat)
- Kleptokratie

 
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