Spitzenwechsel

Als Spitzenwechsel bezeichnet man den Wechsel eines Vorstandsvorsitzenden in den Vorsitz des Aufsichtsrates. Gerade in Europa wird dieser Spitzenwechsel häufig vollzogen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Gerne wird dieser Wechsel in den Aufsichtsrat als „Unsitte“ bezeichnet. Warum wird schnell ersichtlich:

Auch ein Vorstandsvorsitzender einer Bank macht hin und wieder Fehler, die mal mehr und mal weniger als menschlich ausgelegt werden können. Welcher Art diese Fehler sein können, soll an dieser Stelle nicht bedacht werden. Wohl aber die Tatsache, dass diese Fehler, die jemand im Posten des Vorstandsvorsitzenden gemacht hat, nun in der Position eines Aufsichtsratsvorsitzenden zu kaschieren oder gar auszulöschen versucht, sodass ein Fehlverhalten im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist. Häufig sind die Nachfolger, die die Position des Vorstandsvorsitzenden in Folge des veralteten Posteninhabers neu bekleiden, nicht beliebt bei eben diesen. Als Vorsitzender des Aufsichtsrates obliegt es der Macht des Inhabers dieses anspruchsvollen Postens, dem nachfolgenden Vorstandsvorsitzendem das Leben schwer zu machen und seine Arbeit ungemein zu blockieren.

Diese Zweifel am Spitzenwechsel haben durchaus ihre Berechtigung. Vor allem, wenn man zu bedenken gibt, dass die Transparenz eines Unternehmens durch den Spitzenwechsel sicherlich nicht unterstützt wird.

 
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