Die rechtliche Grundlage bildet das Kreditwesengesetz (KWG), in dem allgemein die Begriffe der Finanzinstitute erläutert werden. Zu unterscheiden ist bei Spezialbanken grundsätzlich zwischen solchen mit gesetzlichem Auftrag und freiwilligen Spezialinstituten.
Spezialbanken kann man vor allem in die folgenden Gruppen aufteilen:
- Bausparkassen (gesetzlicher Auftrag)
- Kapitalanlagegesellschaften (gesetzlicher Auftrag)
- Wertpapiersammelbanken (gesetzlicher Auftrag)
- Förderbanken (gesetzlicher Auftrag)
- Entwicklungsbanken (gesetzlicher Auftrag)
- Teilzahlungsbanken (freiwillige Spezialinstitute)
- Autobanken (freiwillige Spezialinstitute)
- Schiffsbanken (freiwillige Spezialinstitute)
- Kreditkartengesellschaften (freiwillige Spezialinstitute)
- Konzernbanken (freiwillige Spezialinstitute)
- Branchenbanken (freiwillige Spezialinstitute)