Spezialbanken

Die Spezialbanken bzw. Spezialkreditinstitute sind eine Sparte im deutschen Bankensystem und werden den Geschäftsbanken zugeordnet. Sie haben sich jeweils auf besondere Geschäftsbereiche des Finanzwesens spezialisiert und bieten daher nicht alle Bankdienstleistungen an.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtliche Grundlage bildet das Kreditwesengesetz (KWG), in dem allgemein die Begriffe der Finanzinstitute erläutert werden. Zu unterscheiden ist bei Spezialbanken grundsätzlich zwischen solchen mit gesetzlichem Auftrag und freiwilligen Spezialinstituten.

Spezialbanken kann man vor allem in die folgenden Gruppen aufteilen:

  • Bausparkassen (gesetzlicher Auftrag)
  • Kapitalanlagegesellschaften (gesetzlicher Auftrag)
  • Wertpapiersammelbanken (gesetzlicher Auftrag)
  • Förderbanken (gesetzlicher Auftrag)
  • Entwicklungsbanken (gesetzlicher Auftrag)
  • Teilzahlungsbanken (freiwillige Spezialinstitute)
  • Autobanken (freiwillige Spezialinstitute)
  • Schiffsbanken (freiwillige Spezialinstitute)
  • Kreditkartengesellschaften (freiwillige Spezialinstitute)
  • Konzernbanken (freiwillige Spezialinstitute)
  • Branchenbanken (freiwillige Spezialinstitute)
 
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