Sperrkonto

Das Sperrkonto ist ein besonderes Konto, das bei einem Kreditinstitut geführt wird. Meist wird dieses Konto sowohl auf den Namen des Auftraggebers als auch auf den des Auftragnehmers angelegt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Sperrfrist, die für das Konto gilt, kann individuell festgelegt werden. So ist es möglich, dass die Sperrung unbegrenzt gilt oder nur für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wird. In dieser Zeit kann über das Konto nicht verfügt werden. Erst nachdem diese Sperrfrist abgelaufen ist, können der oder die Kontoinhaber über das Konto verfügen.

Die Gründe, die dazu führen, dass dieses Konto als Sperrkonto eingesetzt wird, können unterschiedlich sein. Für Subunternehmer ist im Falle einer Insolvenz des Auftraggebers das Risiko groß, dass sie die Ansprüche auf ihre Sicherheitsleistungen verlieren. Das gilt besonders im handwerklichen Bereich. Für Betriebe, die als Nachunternehmer tätig sind, ist es üblich, mit Sicherheitseinbehalten zu arbeiten. Auftraggeber fordern für Gewährleistungsansprüche entsprechende Sicherheiten, Avalkredite sind oft nicht verfügbar bzw. erhältlich. Aus diesem Grund muss der Auftragnehmer der Sicherheitsleistung durch den Einbehalt von Zahlungen zustimmen.

In der Baubranche ist der Einbehalt von Zahlungen in der Verdingungsordnung für Bauleistungen geregelt. In dieser Ordnung wird von einem Sperrkonto gesprochen. Bei diesem Konto ist es eine Verfügung nur möglich, wenn beide Parteien einverstanden sind. Beide Parteien müssen sich auch über die Bank einigen, bei der das Konto geführt werden soll.

Da die Bank im Fall einer Einzahlung auf das Konto das Eigentum an dem Geld erwirbt, wird es aus dem Vermögen des Auftraggebers ausgeschieden und ist somit nicht mehr Bestandteil des Insolvenzvermögens.

 
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