Spekulationssteuer

Der Begriff „Spekulationssteuer“ bezeichnet keine eigenständige Steuer in dem Sinne, sondern bezieht sich auf die Einkommenssteuer (ESt), die auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gezahlt werden muss. Demnach ist die rechtliche Grundlage das Einkommenssteuergesetz (EStG).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Eine Spekulationssteuer findet man vor Allem im Wertpapierwesen. Sie ist zu zahlen, wenn ein Anleger mit bestimmten Wirtschaftsgütern (z.B. Aktien) bei Verkauf dieser Gewinne erzielt. Auf wird schließlich die Spekulationssteuer gerechnet.

Ab dem 01. Januar 2009 gilt diese Regelung für alle Wertpapiere, d.h. die bisher geltende Spekulationsfrist von 1 Jahr entfällt komplett. Bisher galt also Folgendes:

Hält man als Aktionär seine Aktien länger als 12 Monate im Bestand und verkauft diese dann mit einem entsprechenden Gewinn, so muss dieser nicht versteuert werden.

Die aktuelle Rechtssituation sagt aber Folgendes:
Alle Aktien, die verkauft werden und mit denen ein Gewinn erzielt wird, unterliegen der Spekulationssteuer. Es gibt keine „Schonfrist“.

Die Spekulationssteuer soll ab dem Jahre 2009 umgewandelt werden in das Quellabzugsverfahren. Dabei wird die steuerliche Erhebung unabhängig vom Einkommen des Spekulanten festgesetzt. Im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer, worunter ab 2009 auch die Spekulationssteuer fällt, lohnt es sich, dem Finanzberater einen Besuch abzustatten.

Eine solche Steuer findet man auch bei den privaten Veräußerungsgeschäften von Grundstücken. Hier bleibt die Spekulationsfrist von 10 Jahren aber weiterhin gültig, d.h. bei Verkauf des Grundstückes innerhalb dieser Zeitspanne muss eine Steuer gezahlt werden.

 
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