Im Jahr 1919 wurde in Deutschland erstmals eine Sparprämienanleihe aufgelegt, welche einen Wert von 5 Milliarden Mark hatte. Die Nachfrage nach dieser Sparprämienanleihe war allerdings eher gering, was dazu führte, dass sie recht schnell wieder vom Markt genommen wurde.
Sparprämienanleihe
Unter der Bezeichnung „Sparprämienanleihe“ versteht man eine besondere Form der Schuldverschreibungen, bei der die Tilgung des Anleihebetrages, d.h. die Rückzahlung, durch jährliche Auslosung stattfand.
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