Grundsätzlich lehnt sich dieses Modell an die 3-Säulen-Variante von Basel II (Bankenwesen) an, d.h. auch in Solvency II findet man einen solchen 3-Säulen-Ansatz. Hier unterscheidet man die folgenden Sektionen:
1. Quantitative Fragestellungen
- Regelungen zur Bewertung von Aktiva und Passiva (versicherungstechnische Rückstellungen, wirklich vorhandene Eigenmittel etc.)
- regulatorische Solvenkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement; SCR)
- Mindestsolvenzkapital (Minimum Capital Requirement; MCR)
2. Qualitative Fragestellungen
- Vorhandensein einer Risikostrategie
- angemessene Aufbau- und Ablauforganisation
- internes Steuerungs- und Kontrollsystem
- interne Revision
3. Berichtspflichten
- gegenüber der Aufsichtsbehörden
- gegenüber der Öffentlichkeit
Ratifizierung und Umsetzung von Solveny II
Im Gesetzgebungsprozess hat sich die Umsetzung von Solvency II hingezogen. Im EU-Parlament wurde das Gesetz am 22. April 2009 verabschiedet. Die nationalen Parlamente hatten, da es sich um eine Richtlinie handelt, mehrere Jahre Zeit zur Umsetzung. In Deutschland zog sich der Prozess besonders lang hin. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Solvency II-Richtlinie aber auch in deutsches Recht umgesetzt.