Solvency Capital Requirement (SCR)

Den Begriff „Solvency Capital Requirement“ (dt.: Solvenzkapitalanforderung), kurz SCR, findet man im Zusammenhang mit Solvency II, d.h. den Vorschriften der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Eigenmittelausstattung von Versicherungsgesellschaften.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Eine detailierte Behandlung findet es dabei in der ersten Säule (quantitativebzw. Mengenmäßige Fragestellungen) von Solvency II. Dementsprechend beschreibt es die regulatorischen (steuernden) Solvenzkapitalanforderungen der Versicherungsunternehmen. Die Ermittlung kann sowohl durch eine Standardformel als auch durch ein von den Unternehmen eigens entwickeltes internes Modell erfolgen. Folglich handelt es sich bei SCR um eine aufsichtsrechtliche Kennzahl bezogen auf die Rückstellung im Versicherungswesen.

 
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