Sicherheit, tote

Tote Sicherheiten sind sämtliche nicht verwertbare Hinterlagen an den Gläubiger. Dabei kann es sich um Wertpapiere handeln, die gestohlen worden sind oder Schmuck und Bargeld, deren Ursprung ebenso wenig bekannt sind.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Tote Sicherheiten bieten dem Gläubiger eine falsche Sicherheit. Solange er nicht weiß, dass es sich - aus welchem Grund auch immer - um tote Sicherheiten handelt, wiegt er sich in Sicherheit. Er ahnt nicht, dass beispielsweise das gewährte Darlehen in keinster Weise abgesichert ist. Wenn der Gläubiger erfährt, dass die hinterlegten Sicherheiten eigentlich tote Sicherheiten sind, muss er mit großen Verlusten durch das gewährte Darlehen rechnen.

Die toten Sicherheiten sind nichts wert. Sie sind für den Gläubiger absolut nicht verwertbar. Zahlen die Schuldner nicht, verliert der Gläubiger sein Geld. Es kann dabei nicht nur einem privaten Gläubiger passieren, dass tote Sicherheiten hinterlegt werden. Auch bei Banken als Gläubigern ist dies bereits vorgekommen. Diese müssen hier auch mit hohen Verlusten rechnen.

 
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