Short

Als Short bezeichnet man eine Leerposition in Kassainstrumenten wie Aktien, Anleihen oder Devisen. Außerdem ist eine Futures- oder Optionsverkaufsposition als Short bekannt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Mit Short meint man Waren oder Wertpapiere, die der Verkäufer beim Verkauf noch nicht sein Eigen nennen kann. Die Eindeckung der entsprechenden Position erfolgt erst später, nachdem der Rückkauf der entsprechenden Anlagewerte vonstatten gegangen ist.

Im Falle einer Option gilt der Verkäufer als Short, wenn er diese Papiere noch nicht besitzt. Die Beschaffung erfolgt erst bei der Ausübung durch den Optionsinhaber. In diesem Fall wird die gesamte Position als Short bezeichnet.

Als Short gilt ein Anleger, der eine Position verkauft, die er noch gar nicht besitzt. Die ganze Aktion geschieht mit der Erwartung, dass er den Rückkauf zu einem wesentlich niedrigeren Preis vornehmen kann.

Wenn ein Trader (Händler) an der Börse eine Verkaufsposition eingeht, nur in der Erwartung sinkender Kurse, wird seine Position als Short bezeichnet.

 
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