Short-Covering

Der Begriff „Short-Covering“ stammt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt „Absicherung“ oder „Abdecken“. Es wurde vollständig ins Deutsche übernommen. Man bezeichnet damit den Ausgleich von bestehenden Short-Positionen durch entsprechende Käufe.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der Inhaber einer Short-Position gilt als Verkäufer einer Option (Call oder Put, d.h. Kaufoption oder Verkaufsoption). Dieser Verkäufer kann eine solche Option auch dann verkaufen, wenn er die Basiswerte noch nicht in seinem Depot hat. In diesem Fall handelt es sich um eine naked Option. Bei Ausübung der Option durch den Käufer ist der Verkäufer aber verpflichtet, die entsprechenden Papiere am Markt zu beschaffen und zum vereinbarten Basispreis zu liefern. Der Kauf bzw. die Beschaffung der Papiere am Markt wird Short-Covering genannt.

 
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