SEPA

SEPA steht für Single Euro Payments Area und meint den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum der Europäischen Union (EU). Ziel von SEPA ist die Schaffung einheitlicher Standards, Richtlinien und Konditionen für Euro-Zahlungen innerhalb der 32 SEPA-Länder. Die politischen Drahtzieher sind die EU-Regierungen, die Europäische Kommission sowie die Europäische Zentralbank (EZB).

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Sachbezugskarte
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SEPA-Länder

Die SEPA-Länder setzen sich zusammen aus …

… 28 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien, Zypern)

… 3 EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen)

… 2 sonstige Staaten und 3 Überseegebiete (Schweiz, Monaco, Mayotte, Saint-Pierre, Miquelon)

SEPA-Akteure

Um die Richtlinien rund um SEPA zu realisieren und zu kontrollieren, wurde bereits im Juni 2002 das European Payments Council (EPC) ins Leben gerufen. Seine endgültige Struktur nahm das Gremium allerdings erst Mitte 2004 an.

Weitere wichtige  Akteure rund um SEPA sind:

•    Economic and Financial Affairs Council (ECOFIN)
•    European Parliament (EP)
•    European Central Bank (ECB) / Eurosystem
•    SEPA Council
•    EU Forum of National SEPA Coordination Committees (EU Forum)

Die Vision von SEPA wurde erstmals im März 2000 auf einem Sondergipfel der EU-Regierungen im Rahmen der Lissabon-Agenda (Lisbon Agenda) definiert.

Grundlegendes

SEPA standardisiert und vereinheitlicht sämtliche Euro-Zahlungen sowohl im In- als auch im teilnehmenden Ausland. Bankkunden können grenzüberschreitende Zahlungen zu denselben Bedingungen wie bei innerstaatlichen Transaktionen durchführen. Hierfür gelten entsprechende ISO-Standards. Der Bankkunde kann einheitliche Zahlungsverkehrsinstrumente für sämtliche Transaktionen nutzen:

•    ein Girokonto
•    eine Bankkarte
•    SEPA-Überweisungen
•    SEPA-Lastschriften

Verwendung von SEPA als Pflicht

Seit 2015 (mit Ausnahmen auch erst ab 2016) gilt in Deutschland für die Zahlung per Lastschrift eine Pflicht zur Nutzung von IBAN und BIC und demnach des SEPA-Verfahrens. Unternehmen dürfen für Abbuchungen nicht mehr auf das frühere Verfahren mit Bankkonto und Bankleitzahl zurückgreifen. Auch Privatkunden können oftmals nur noch unter Verwendung von IBAN und BIC bezahlen.

 
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