SEPA-Lastschrift
Die SEPA-Lastschrift (engl.: SEPA Direct Debit; SDD) ist ein europaweit nutzbares Zahlungsverkehrsinstrument zur Begleichung von Zahlungen via Lastschrift. Mit dem Standard ist das bisher national begrenzte Lastschriftverfahren auch grenzüberschreitend verfügbar. Entwickelt wurde das SEPA-Lastschriftverfahren vom European Payments Council (EPC). Die Einführung in Deutschland erfolgte im November 2009. „SEPA“ steht dabei für „Single Euro Payments Area“ (= Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum).
Im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens haben Bankkunden die Möglichkeit, Beträge auch grenzüberschreitend von Girokonten einzuziehen bzw. einziehen zu lassen. Hierfür fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Das Verfahren wird ausschließlich in Euro abgewickelt, wobei die Kontowährung davon unabhängig ist. Das bedeutet, dass das Bankkonto des Einziehenden oder auch des Zahlungspflichtigen in einer fremden Währung geführt werden kann. Um eine Lastschrift durchführen zu können, sind mindestens IBAN (internationale Kontonummer) des Zahlungspflichtigen sowie BIC/S.W.I.F.T. (internationale Bankleitzahl) notwendig.
Unterschieden werden die folgenden 2 Varianten:
1. SEPA-Basis-Lastschrift (engl.: SEPA Core Direct Debit; SDD Core)
Hierbei handelt es sich um das grenzüberschreitende Lastschriftverfahren im allgemeinen Kundengeschäft. Es kann sowohl von Privat- als auch Firmenkunden genutzt werden. Im Regelwerk der EPC ist zu den Ausführungsfristen Folgendes festgelegt:
a) Erst- und Einmalige Lastschriften
Der Lastschriftauftrag ist von der Kreditorbank in der Weise an die Debitorbank (Zahlstelle) zu senden, dass diese den Einzugsauftrag spätestens 5 Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitsdatum erhält (frühestens 14 Kalendertage vorher).
b) Folgende sowie regelmäßige Lastschriften
Der Lastschriftauftrag ist von der Kreditorbank in der Weise an die Debitorbank zu senden, dass diese den Einzugsauftrag spätestens 2 Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitsdatum erhält (frühestens 14 Kalendertage vorher).
Die Zahlung an den Begünstigten hat spätestens 5 Bankarbeitstage nach dem Einzugsdatum zu erfolgen.
Nicht autorisierte SEPA-Lastschriften können innerhalb von 13 Monaten ab Einzugsdatum bei der Bank widerrufen werden. Sonstige Einsprüche gegen eine SEPA-Lastschrift haben innerhalb von 8 Wochen ab Einzugsdatum gegenüber der Bank zu erfolgen.
2. SEPA-Firmen-Lastschrift (engl.: SEPA Business to Business Direct Debit; SDD B2B)
Das SDD B2B ist ein spezielles Lastschriftverfahren, welches auf die Bedürfnisse von Firmenkunden abgestimmt ist. Es kann von den Banken optional angeboten werden.
Verwendung von SEPA-Lastschrift als Pflicht
Seit 2015 (mit Ausnahmen auch erst ab 2016) gilt in Deutschland für die Zahlung per Lastschrift eine Pflicht zur Nutzung von IBAN und BIC und demnach des SEPA-Lastschrift Verfahren. Unternehmen dürfen für Abbuchungen nicht mehr auf das frühere Verfahren mit Bankkonto und Bankleitzahl zurückgreifen. Auch Privatkunden können oftmals nur noch unter Verwendung von IBAN und BIC Überweisungen tätigen.