Seifengeld

In kommunalen Hallenbädern waren die Besucher früher verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, um neben der Eintrittskarte auch noch ein kleines Stückchen Seife zu erwerben. Diese Zahlung nannte man sinngemäß „Seifengeld“.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Damit sollte sichergestellt werden, dass jeder Besucher sich vor dem Baden gründlich reinigt und das Bad nicht verschmutzt wird. Diese Art Abgabe war früher in allen öffentlichen Bädern oder Hallenbädern üblich.

Im 19. Jahrhundert wurde das Seifengeld in England, in den Niederlanden und 1873 schließlich auch in Frankreich eingeführt. Dabei handelte es sich aber nicht um den bekannten Kleinbetrag zuzüglich zum Eintrittsgeld in öffentlichen Bädern, sondern um eine spezielle Abgabe auf Seife. Diese wurde damals als „Seifensteuer“ bezeichnet. In Frankreich hatte diese Abgabe aber nur knapp fünf Jahre Bestand, denn 1878 wurde sie schon wieder abgeschafft. Aus seuchenpolizeilichen Gründen war es nicht möglich, diese Abgabe weiter einzufordern. Auch in den anderen Ländern wurde das Seifengeld wieder abgeschafft, da mit der Entstehung von Seuchen gerechnet werden musste, weil viele Leute das Geld für die Seifensteuer einfach nicht aufbringen konnten.

Seit der Zeit wurde die Reinlichkeit der Menschen nicht mehr besteuert. So war es auch den armen Leuten möglich, Seife zum Waschen zu verwenden. Mit der Extraabgabe auf Seife wäre dies unmöglich gewesen. Mit der Entscheidung gegen das Seifengeld konnte die Seuchengefahr bereits im Vorfeld eingedämmt werden.

 
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