Schwindelbank

Der Begriff „Schwindelbank“ ist heute nicht oder kaum noch gebräuchlich. Früher wurde damit eine Bank bezeichnet, deren Gründung bereits mit dem Vorsatz stattfand, die Kunden zu betrügen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Noch bevor eine solche Bank gegründet wird, stehen die Pläne für das betrügerische Verhalten längst fest. Nach der Gründung und dem Beginn des geschäftlichen Alltags gibt es für eine Schwindelbank nur ein Ziel:

So schnell wie möglich und so viel wie möglich an Einnahmen zu erzielen, indem Kunden geworben werden, die hohe Einlagen tätigen.

Doch diese Kunden werden um ihre gesamten Einlagen geprellt. Die Gründer der Schwindelbank gehen mit der festen Absicht vor, diese Einlagen vollständig zu unterschlagen.

Ein derartiges Vorgehen war früher öfter möglich. Inzwischen gibt es jedoch eine Erlaubnispflicht, die Pläne dieser Art schon von vornherein einschränkt. Außerdem findet eine kontinuierliche Überwachung durch die Aufsichtsbehörden statt, die Schwindelbanken sofort entlarven würden.

Schwindelbanken gibt es heute nur noch an sogenannten Offshore-Finanzplätzen. Als Offshore-Finanzplätze gelten meist kleinere Inseln, die auch als Steuerparadiese bekannt sind. Die wichtigsten Faktoren, die einen Standort zu einem Offshore-Finanzplatz machen, sind keine oder äußerst niedrige Steuern, wenig Korruption, politische Stabilität, ein gutes Bankgeheimnis und Rechtssicherheit. Zu den bekanntesten Offshore-Finanzplätzen gehören Luxemburg und die Bermudas.

 
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