Schussgeld

Schussgeld ist ein Begriff aus der Jagdszene. Jeder Jäger, der ein Tier erlegt, muss für dieses eine Gebühr entrichten, d.h. dem Jagdherrn wird ein Barbetrag für das erlegte Wild gezahlt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Jagdordnung in vielen Ländern legt genauere Einzelheiten zur Höhe und Fälligkeit des Schussgeldes fest. Schussgeld ist nicht Jedem geläufig, aber in der Jagdszene eine Pflicht. Früher wurde das Schussgeld teilweise auch als „Wildbanngeld“ bezeichnet. Dabei handelte es sich um eine Abgabe, die an den Jagdherrn gezahlt wurde, um das Recht zum Jagen zu erhalten. Jedes Land hat eigene Regeln zur Festsetzung des Schussgeldes.

Die Höhe ist abhängig

- von der Dauer der Jagd,
- von der Anzahl des erlegten Wildes,
- von der Anzahl der beteiligten Personen und
- von der Art der erlegten Tiere.

Das Schussgeld wird teilweise für die Pflege und Kontrolle der einzelnen Jagdreviere verwendet. Die Jagd ohne entsprechende Bezahlung ist nicht erlaubt. Jäger, die trotzdem Tiere erlegen, betreiben Wilderei. Diese wiederum ist strafbar. Durch Wilderei ist eine Artenkontrolle nicht mehr möglich.

In Deutschland gilt Wilderei als „Straftat gegen das Vermögen und gegen Gemeinschaftswerte“. In vielen Nationalparks wird Wilderei aus Habgier betrieben. Geschützte Arten werden einfach abgeschlachtet, um Felle oder Elfenbein zum Verkauf zu bekommen und sich damit viel Geld zu verdienen. Durch derartig verantwortungsloses Handeln sind einige Arten bereits vom Aussterben bedroht.

 
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